Seit dem 01.01.2024 sind wir als Kassenärzte dazu verpflichtet unseren gesetzlich versicherten Patienten elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Die Patienten benötigen dazu die elektronische Gesundheitskarte und/oder die E-Rezept-App auf ihrem Smartphone.
Für Patienten, die Rezepte nicht über ein Smartphone oder die elektronische Gesundheitskarte einlösen können oder wollen, bleibt der Papierausdruck in unsere Praxis als Alternative bestehen. Für Privatversicherte gibt es aktuell noch keine Regelung für E-Rezepte.
Ausführliche Informationen zum E-Rezept finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Rezeptbestellungen für Medikamente können Sie zeitsparend sowohl telefonisch als auch online bestellen. Das Rezept in Papierform liegt am nächsten Werktag ab 12:00 Uhr für Sie zur Abholung in unserer Praxis bereit.
Bei E-Rezepten können Sie am Folgewerktag direkt zu Ihrer Apotheke gehen und das Rezept per Gesundheitskarte oder E-Rezept-App einlösen, ohne vorher bei uns in der Praxis erscheinen zu müssen.
Um ein Rezept zu erhalten, müssen für alle Patienten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die ärztliche Erstverordnung ist in unserer Praxis erfolgt und es ist ein Wiederholungsrezept.
Alle vereinbarten Kontrolluntersuchungen wurden von Ihnen eingehalten.
Für gesetzlich versicherte Patienten:
Bei der Abholung von Rezepten in der Praxis benötigen wir Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Bei E-Rezepten muss die elektronische Gesundheitskarte zum Quartalsanfang vorgelegt werden.
Für die telefonische Bestellung der Überweisung, nutzen Sie bitte nur unsere Telefon-Hotline für Überweisungen & Rezepte.