Die Manuelle Medizin und den entsprechenden Therapieansätze haben eines gemeinsam. Der Mensch wird ganzheitlich betrachtet, um das Ungleichgewicht und damit die Ursache für ein Leiden zu lokalisieren. Anschließend helfen die individuell erstellten Therapiemaßnahmen, die Ursachen zu lösen und die Selbstheilungskräfte des Patienten zu aktivieren.
In unserer Praxis bieten wir hauptsächlich Hilfe bei schmerzhaften Funktionsstörungen der Gelenke, Muskeln und Weichteile. Bei chronischen Schmerzen im Knie oder der Lendenwirbelsäule wenden wir die Akupunktur (TCM) an, die auf Grund von klaren Therapieerfolgen mittlerweile bei auch von den gesetzlichen Krankenkassen entweder zum Teil anerkannt oder komplett erstattet wird.
Bei der Osteopathie erfolgt die Behandlung ausschließlich mit den Händen des Behandlers. Dabei werden vornehmlich sogenannte weiche manuelle Techniken eingesetzt, die durch Druck und Zug das Ungleichgewicht und die Verspannungen beeinflussen, mobilisieren und wieder ins Gleichgewicht bringen.
Die Manuelle Therapie kann als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin oder als alleinige sanfte Heilmethode eingesetzt werden.
Herr Dr. Stefan Hahn hat seine Ausbildung innerhalb der DAAO (Deutsch-Amerikanische Akademie für Osteopathie) am Philadelphia College of Osteopathic Medicine sowie an der Marian University Indiana absolviert.
Er ist zertifizierter ärztlicher Osteopath und Mitglied der DAAO.
Herr Dr. Thomas Hahn ist ein durch die Ärztekammer Nordrhein geprüfter und kassenärztlich zugelassener Arzt für Akupunktur bei chronischen Rückenschmerzen der LWS und bei chronischen Knieschmerzen.
Die osteopathische Therapie und Akupunktur sind grundsätzlich individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In Ausnahmefällen wird von manchen Versicherern zumindest ein Teil der Kosten übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob und welche Kosten evtl. übernommen werden.
Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten, je nach Tarif, den kompletten Rechnungsbetrag. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich vor der Behandlung bei ihrem Versicherer zu erkundigen.
Zum Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).