Akupunktur

Alternative Behandlungsmethode nach TMC

Die Akupunktur ist ein Therapieverfahren der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), welches bereits seit Jahrhunderten erfolgreich eingesetzt wird. Sie ist mittlerweile auch in unseren Breitengraden anerkannt und mehr als nur eine alternative Behandlungsform. Bei bestimmten Krankheitsbildern, erzielt die Behandlung mit den Nadeln gute Ergebnisse, ohne dabei den Organismus weiter zu belasten.

Die Akupunktur kann als alleinige Therapie oder als zusätzlich unterstützende und gesundheitsfördernde Maßnahme der klassischen Schulmedizin eingesetzt angewendet werden, denn sie ist sehr gut verträglich, hat keine Nebenwirkungen und verspricht bei manchen Erkrankungen eine Erleichterung der Symptome und sogar die langfristige Schmerzlinderung.

Welche Leistungen beinhaltet die Akupunkturtherapie?

Ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch

Gründliche Körperliche Untersuchung

Anamneseerhebung

Erstellung eines auf die Anamnese zugeschnittenen Behandlungskonzeptes

Gezielte Akupunktur-Therapie

Bei welchen Anwendungsgebieten kann die Akupunktur eingesetzt werden?
Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (Kassenleistung)
Chronische Schmerzen der Kniegelenke (Kassenleistung)
Gelenkschmerzen und Nackenschmerzen
Migräneprophylaxe und Kopfschmerzen
Allergien und Heuschnupfen
Rheumatische Beschwerden

Wie sieht es mit der Kostenerstattung der Krankenkassen aus?

Die osteopathische Therapie und Akupunktur sind grundsätzlich individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In Ausnahmefällen wird von manchen Versicherern zumindest ein Teil der Kosten übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob und welche Kosten evtl. übernommen werden.

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten, je nach Tarif, den kompletten Rechnungsbetrag. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich vor der Behandlung bei ihrem Versicherer zu erkundigen.

Zum Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).


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